Stadtarchiv Nürnberg, A90 156

NS-Zeit

Unter dem Hakenkreuz: Welche Rolle spielte die IHK 1933 bis 1945? Interview mit der Historikerin Dr. Martina Bauernfeind, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Kulturreferat der Stadt Nürnberg und Vorstandsmitglied des Stadtarchivs.

Was bedeutete das Jahr 1933 für die IHK?

Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten erfolgte die Gleichschaltung aller öffentlichen Bereiche. Organe des Wirtschaftslebens waren hier nicht ausgenommen, zumal diese als Instrumente staatlicher Wirtschaftslenkung vereinnahmt werden konnten. Die Anpassung der IHK an die neuen politischen Rahmenbedingungen erfolgte rasch. Auch mit der Entfernung rassenideologisch und politisch unerwünschter Mitglieder scheinen sich die davon nicht Betroffenen schnell arrangiert zu haben. Die Selbstinszenierung reflektierte künftig auf die demonstrative Einigkeit mit Partei und Staatsführung. Zudem wirkten die Industrie- und Handelskammern aktiv im Arisierungsgeschehen mit.

Kann man noch von einer kaufmännischen Selbstverwaltung nach 1933 sprechen?

Schon am 27. März 1933 markierte die Verordnung des bayerischen Gesamtministeriums zur Auflösung sämtlicher Kammervorstände einen folgenschweren Schritt zum Verlust der Selbstverwaltungskompetenz. 1934 wurden die Kammern dem Reichswirtschaftsministerium unterstellt.

Die mit der nationalsozialistischen Wirtschaftspolitik verbundene Rolle der IHK ist bislang noch ein Desiderat, ebenso wie die wirtschaftlichen Sondereffekte durch die Reichsparteitage. Fest steht, dass die IHK diese Nürnberger Sonderentwicklung eng begleitet hat, etwa durch Erhebungen über die „Auswirkungen der Reichsparteitage auf das Nürnberger Wirtschaftsleben“. So ermittelte die IHK für den Reichsparteitag 1937, dass vor allem günstig gelegene Gasthäuser erhebliche Umsatzzuwächse verzeichneten und auch Kleingewerbetreibende bessere Geschäfte machten als sonst.

Wie ging die Gleichschaltung vonstatten?

Die sogenannten Gleichschaltungsgesetze vom 31. März und 7. April 1933 leiteten die Konsolidierungsphase des NS-Regimes ein, die mit der personellen Unterwanderung nahezu aller Bereiche des öffentlichen Lebens im Herbst 1933 in Nürnberg weitgehend abgeschlossen war. Neben der Ausbootung unliebsamer Personen zählte dazu die Neubesetzung von Spitzenämtern mit NSDAP-Mitgliedern bzw. ideologisch zuverlässigen Personen. Einem Aderlass kam der Kammerausschluss jüdischer Geschäftsleute gleich, denn insbesondere die jüdische Unternehmerelite hatte maßgeblichen Anteil an der wirtschaftlichen Dynamik der Industrialisierung sowie der globalen Präsenz von Produkten aus Nürnberg gehabt.

Wie stand es nach der Machtübernahme um die Kontinuität der handelnden Personen?

Nach dem Tod des Kammerpräsidenten Dr. h.c. Georg F. Schmidmer am 31. Januar 1933 wurde Johann Popp, Inhaber einer Kolonialwarengroßhandlung und bislang 3. Vorstand, übergangsweise zum geschäftsführenden Vorsitzenden gewählt. Als kommissarischer Präsident wurde der Spediteur Georg Schaub eingesetzt und am 1. Juni 1933 per Akklamation im Amt bestätigt. Schaub war bereits 1932 in die NSDAP eingetreten und bis 1937 Präsident und Gauwirtschaftsberater in Personalunion. Als eines der prominentesten Opfer der Personalpolitik verlor der jüdische Bankier Dr. Richard Kohn, seit 1912 Mitglied der IHK, sein Amt als 2. Vorsitzender. Nach jahrelangem Widerstand gegen die Arisierung seines Unternehmens wurde er schließlich 1938 zur Aufgabe gezwungen, 1941 nach Riga-Jungfernhof deportiert und dort ermordet.

Nach dem Rücktritt Schaubs folgte ihm 1937 als Gauwirtschaftsberater Otto Strobl, Direktor bei AEG und NS-Parteimitglied. 1938 wurde er von der Gauleitung auch als Präsident bestätigt. Die Ernennung von Ernst Franke, Vorstandsmitglied der Kabel- und Metallwerke Neumeyer AG, wenige Tage nach Kriegsbeginn zum Präsidenten trug der wehrwirtschaftlichen Bedeutung der Industrie Rechnung. Ihm folgte 1942 Ernst Voelk und schließlich 1943 mit der formalen Auflösung der IHK Dr. Ludwig Köhler als Hauptgeschäftsführer der Gauwirtschaftskammer Franken.

Welchen Handlungsspielraum hatte die Kammer nach der Machtergreifung?

Die Selbstverwaltungskompetenz war schon durch die Besetzung der Ämter nach Parteivorgaben stark eingeschränkt. Vor dem Hintergrund der Rüstungsaktivitäten nahm ab 1936 der staatliche Einfluss auf die Wirtschaftsverbände zu und alle Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern wurden der zuständigen Bezirkswirtschaftskammer zugeteilt. Der staatliche Zugriff verdichtete sich nach Kriegsausbruch durch Rohstoffbewirtschaftung, Lenkung der Arbeitskräfte sowie Stilllegung vorgeblich leistungsschwacher Betriebe noch einmal mehr.

Welche Rolle spielte die IHK bei der Arisierung?

Hierbei spielte die IHK eine Schlüsselrolle. In Personalunion bekleidete Strobl rund zwei Jahre die Ämter des Kammerpräsidenten und des Gauwirtschaftsberaters und steuerte die Enteignung der jüdischen Geschäftsleute in Franken entscheidend mit. 1938 regelte ein Erlass des Reichswirtschaftsministeriums das Arisierungsverfahren, bei dem der Gauwirtschaftsberater sowie die IHK voneinander unabhängig das Arisierungsvorhaben zu begutachten hatten. In der Praxis bedeutete dies Einschüchterung und Bedrohung des jüdischen Verkäufers, weitmöglichste Senkung des Kaufpreises, Tilgung jüdischer Firmenbezeichnungen und Entlassung jüdischer Beschäftigten.

Sowohl auf die Preisgestaltung als auch auf die Auswahl der „arischen“ Interessenten nahm Strobl in seiner Doppelfunktion Einfluss, indem er kapitalkräftige Parteigenossen oder der Gauleitung genehme Personen als Käufer gegen Entrichtung einer Parteispende zum Zuge kommen ließ. Auch die Überlassung von Aufsichtsratsposten, von denen Strobl selbst drei übernahm, war in mehreren Fällen Bestandteil der Einigung. Einen Höhepunkt verzeichnete das Arisierungsgeschehen nach der Pogromnacht am 9./10. November 1938, in deren Folge bis Februar 1939 die Enteignung von über 70 Großhandelsfirmen und Industriebetrieben in Nürnberg und Fürth von der IHK gemanagt wurde. Die Zwangsveräußerung ihrer Geschäfte zu Schleuderpreisen beraubte viele jüdische Verkäufer der finanziellen Möglichkeit, rechtzeitig zu emigrieren. Die IHK als maßgebliche Arisierungsinstanz trug insofern dazu bei, dass Menschen, deren Interessen sie hätte vertreten sollen, der Shoa ausgeliefert wurden.

Warum haben die Nationalsozialisten die IHK letztlich aufgelöst?

Unter dem Druck des Kriegsverlaufs nahm der staatliche Dirigismus zu. Das formale Ende der Selbstverwaltungskompetenz markierte 1943 schließlich die sogenannte Gauwirtschaftsverordnung, die die Kammern in Gauwirtschaftskammern zusammenfasste. Die 54 Beiratsmitglieder der Gauwirtschaftskammer Franken rekrutierten sich zum großen Teil aus prominenten NS-Funktionsträgern wie dem Nürnberger Oberbürgermeister Willy Liebel, Profiteuren der Arisierung, darunter Gustav Schickedanz, Rüstungsunternehmern sowie Handwerksfunktionären.

Wie ging es nach Kriegsende weiter?

Mit Kriegsende erlosch das Konstrukt der Gauwirtschaftskammer. Der US-Militärregierung wurde ein Vorschlag zur Wiedererrichtung der Industrie- und Handelskammer, die als Ansprechpartnerin für den Wiederaufbau dringend benötigt wurde, übergeben. 1948 genehmigte das bayerische Wirtschaftsministerium den mehrfach überarbeiteten Entwurf und mit der Wahl von Rudolf Haas, Direktor der Firma Chemische Werke Böhmer, Seifen- und Sodafabrik Nürnberg GmbH, zum Präsidenten am 2. November 1948 war der Neubeginn vollzogen. Nachdem der Stammsitz am Hauptmarkt 25 in der Bombennacht zum 2. Januar 1945 völlig ausgebrannt war, begann die Wiederherstellung der Kammerstrukturen in der Johannisstraße 3 als Interimsquartier. Aber schon 1951 konnte das IHK-Gebäude als eines der ersten der Altstadt wieder bezogen werden. Die Nachkriegsjahre standen im Zeichen der regionalen Wirtschaftsförderung insbesondere in Hinblick auf die veränderte geopolitische Lage.

Die bayerischen IHKs in der NS-Zeit

Dr. Eva Moser, Leiterin des Bayerischen Wirtschaftsarchivs, München.

Nach der Machtergreifung 1933 bekam die NSDAP innerhalb kurzer Zeit alle staatlichen Einrichtungen in ihre Hand. Auch die Industrie- und Handelskammern wurden „gleichgeschaltet“ und an die NS-Leitvorstellungen für den ständischen Aufbau der Wirtschaft angepasst. Einschneidende Neuerungen waren die Einführung des sog. „Führerprinzips“, also die Unterordnung einer Organisation ohne Einschränkungen unter die Entscheidungen des jeweiligen Führers, und die Abschaffung der freien Wahl der Kammerorgane. Seit 1934 unterstanden die IHKs der Aufsicht des Reichswirtschaftsministers. An die Stelle der gewählten Vollversammlung trat ein vom Präsidenten zu berufender und vom Reichswirtschaftsminister zu bestätigender „Beirat“, der lediglich beratende Funktion hatte.

Foto: Marion Vogel, www.marion-vogel.de

Wichtiger Bestandteil der Gleichschaltungsmaßnahmen war das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Die erste Fassung vom 7. April 1933 besagte, dass „nichtarische Beamte“ in den Ruhestand zu versetzen sind. Diese Bestimmung bezog sich auch auf Beamte von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie diesen gleichgestellten Einrichtungen und Unternehmungen, also auch auf die IHKs. Als „nichtarisch“ galt, wer einen jüdischen Eltern- oder Großelternteil besaß. Von dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vorerst ausgenommen waren jüdische Frontkämpfer des Ersten Weltkriegs und ihre Angehörigen sowie vor dem 1. August 1914 Verbeamtete. Mit Verabschiedung der Nürnberger Rassengesetze im September 1935 entfiel diese Ausnahme.

Der Handlungsspielraum der IHKs schrumpfte mehr und mehr. Die Auftragsverwaltung für den Staat trat zunehmend an die Stelle wirtschaftlicher Selbstverwaltung. So musste etwa die IHK München 1933 eine Gutachterstelle einrichten, die die Verwendung von NS-Symbolen und -Bildern auf Produkten sowie in der Werbung zu prüfen und gegebenenfalls zu untersagen hatte. Zu den neuen Tätigkeitsfeldern der IHKs gehörte aber auch die Mitwirkung an der sogenannten Arisierung, mit Umfragen zur Herkunft von Firmeninhabern, mit der Bewertung jüdischen Geschäftsvermögens und der Überprüfung der fachlichen Qualifikation „arischer“ Geschäftsnachfolger. 1937 wurden auch die Kleingewerbetreibenden (KGTs) kammerzugehörig und beitragspflichtig. Neben einem nach dem Maßstab der Reichsgewerbesteuer zu erhebenden Kammerbeitrag konnte ein Mindest- und Grundbeitrag erhoben werden. Die KGTs hatten nur einen Grundbeitrag zu leisten.

Der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs machte die IHKs vollends zum verlängerten Arm weisungsbefugter Staats- und Parteistellen. So waren sie auch eingebunden in die organisatorische Abwicklung des Fremdarbeitereinsatzes. Sie hatten die Aufgabe, die betrieblichen Arbeitskräfte-Bedarfsmeldungen zu bearbeiten sowie die Anträge der Betriebe zur Errichtung von Barackenunterkünften zu prüfen und mit einer Stellungnahme an die zuständige Außenstelle des Speerministeriums weiterzuleiten. Die bayerischen IHKs betrieben aber keine eigenen Kriegsgefangenenlager. Die Kammern Frankfurt und Solingen verfügten wohl dagegen über entsprechende Einrichtungen.

Bayerisches Wirtschaftsarchiv

Im Zug der nationalsozialistischen Umbaus der Wirtschaft wurden 1934 „Wirtschaftskammern“ und als Dachorganisation die „Reichswirtschaftskammer“ eingerichtet. Die neuen „Wirtschaftskammern“ sollten als gemeinsames Sprachrohr in großräumigen Regionen alle Organisationen der gewerblichen Wirtschaft vertreten.
Die IHKs, die Handwerkskammern und die „Fachgruppen“, in denen die wirtschaftlichen Interessenverbände aufgegangen waren. Für das gesamte rechtsrheinische Bayern wurde unter dem Vorsitz des Münchner IHK-Präsidenten die „Wirtschaftskammer Bayern“ etabliert. Die Eigenständigkeit der einzelnen Industrie- und Handelskammern blieb davon jedoch unberührt.

Tiefgreifende Veränderungen für die IHKs brachte die Verordnung vom 20. April 1942, die in Bayern erst 1943 umgesetzt wurde. Soweit man sie nicht auflöste, wurden die IHKs in die völlig neue Organisation der „Gauwirtschaftskammern integriert – zusammen mit den Handwerkskammern, und den bezirklichen Gliederungen der „Fachgruppen“. In Bayern bildeten sich fünf Gauwirtschaftskammern: die „Gauwirtschaftskammer Bayreuth“, bestehend aus den ehemaligen Kammerbezirken Bayreuth, Coburg, Passau und Regensburg, die „Gauwirtschaftskammer Franken“ als Nachfolgerin der ehemaligen Kammer Nürnberg, die neu eingerichtete „Gauwirtschaftskammer Mainfranken“ für Würzburg, die „Gauwirtschaftskammer München-Oberbayern“ und die „Gauwirtschaftskammer Augsburg“.

Nach dem Zusammenbruch 1945 löste eine Direktive der US-Militärregierung vom 1./14. August die Gauwirtschaftskammern auf. Wenige Monate später ließ das bayerische Wirtschaftsministerium in seiner Anordnung vom 25. Oktober 1945 sechs bayerische Industrie- und Handelskammern (IHK) in München, Augsburg, Regensburg, Nürnberg, Bayreuth und Würzburg zu, allerdings auf der Rechtsgrundlage der freiwilligen Mitgliedschaft von Unternehmen und nur in beratender Funktion. Ihr Kammerbezirk entsprach dabei dem jeweiligen Regierungsbezirk. Bis zum Jahresende 1945 gab es zehn bayerische Industrie- und Handelskammern. Durch Ministerratsbeschluss vom 27. November 1946 entstand die IHK Aschaffenburg mit der Zuständigkeit für die kreisfreie Stadt Aschaffenburg und die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg. Durch Verfügung der Militärregierung der französischen Besatzungszone vom 15. Mai 1946 wurde die IHK Lindau errichtet, die 2004 mit der IHK Augsburg und Schwaben fusionierte. Bereits im Juni 1945 hatte sich die IHK zu Coburg durch eine Verordnung der US-Militärregierung wieder konstituiert. Am 17. November 1945 ließ das Bayerische Wirtschaftsministerium die IHK für Niederbayern zu, unter dem Vorbehalt einer später dann auch erteilten Genehmigung der US-Militärregierung.

Im Zuge der breit angelegten „Entnazifizierung der Wirtschaft“ wurden ab September 1945 vom Wirtschaftsministerium Treuhänder für Unternehmen bestellt, deren Führungsspitze politisch belastet war oder die besonders mit Rüstungsaufträgen betraut gewesen waren. Auch hier waren die IHKs in die Prüfung der fachlichen Eignung und Sachkunde der Bewerber für eine Treuhänderstelle eingeschaltet. Im Zug des umfassenden Wiederaufbaus der Wirtschaft trat dieses Aufgabenfeld bald in den Hintergrund.

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